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Straßenblockaden und Fehlalarm: Haft für Klimaaktivisten

Ein Klimaaktivist ist in Berlin nach einem falschen Feueralarm und drei Straßenblockaden zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Vier Monate Gefängnis ergingen am Montag gegen den 31-Jährigen. Er habe sich der Nötigung, versuchten Nötigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie des Missbrauchs von Notrufen schuldig gemacht, befand das Amtsgericht Tiergarten. Eine Bewährungsstrafe komme im Fall des Informatikers nicht in Betracht. Er sei wegen ähnlicher Vorwürfe rechtskräftig verurteilt und habe im Prozess keinen Sinneswandel erkennen lassen.
Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Damit ist in Berlin zum zweiten Mal nach Aktionen der Gruppe Letzte Generation gegen Klimaaktivisten eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt worden sein. Im April hatte das Amtsgericht Tiergarten gegen eine 24-Jährige ebenfalls vier Monate Haft verhängt.

Im Verfahren gegen den 31-Jährigen ging es um drei Straßenblockaden zwischen Juni und Oktober 2022. Zudem hatte er im Oktober in einem Bundestags-Bürogebäude einen falschen Feueralarm ausgelöst. Solche Aktionen seien «keine tolerierbaren Mittel», um die Politik zu einem bestimmten Handeln zu bringen, so die Richterin. «Die Grenzen legitimen Protests werden überschritten.» Bei den beiden letzten Taten sei der Angeklagte bereits rechtskräftig verurteilt gewesen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert - «es liegt ein Rechtfertigungsgrund vor, nämlich der Klimanotstand», so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Etliche ähnliche Verfahren sind beim Amtsgericht Tiergarten anhängig. Die Berliner Staatsanwaltschaft will seit Mitte Juni auch beschleunigte Verfahren gegen Klimaaktivisten erwirken - in etwa 25 Fällen sei das bereits beim Amtsgericht beantragt worden.

Ein erstes beschleunigtes Verfahren scheiterte vor einer Woche. Die Richterin entschied nach Anhörung eines Zeugen, es sei mit einer umfangreicheren Beweisaufnahme zu rechnen. Das Verfahren wird nun regulär fortgeführt. So entschied das Amtsgericht Tiergarten auch am Montag im Verfahren gegen einen Klimaaktivisten (39), das am morgigen Dienstag beschleunigt verhandelt werden sollte. Hingegen soll im Fall eines Klimaaktivisten (26), dem Sachbeschädigung vorgeworfen wird, am Dienstag (12.00 Uhr) im beschleunigten Verfahren verhandelt werden.

© dpa
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