Spezialabteilung für Angriffe auf Rettungskräfte in Berlin

Angriffe auf Rettungskräfte und Feuerwehrleute sollen künftig bei der Berliner Staatsanwaltschaft konzentriert in einer Abteilung bearbeitet werden. Darauf hätten sich die Behörde und die Berliner Feuerwehr verständigt, hieß es am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung. Feuerwehr und beteiligte Hilfsorganisation sollten so klare Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft erhalten, hieß es.
Ein Feuerwehrmann mit Helm und Maske. © Philipp von Ditfurth/dpa/Symbolbild

Zuständig ist nach Angaben einer Behördensprecherin die Abteilung, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen befasst («Hooliganismus»). Zuvor hatte der «Tagesspiegel»-Newsletter «Checkpoint» darüber berichtet.

«Durch die Spezialzuständigkeit wollen wir verdeutlichen, dass wir uns als Staatsanwaltschaft diesem Phänomen in neuer Organisationsstruktur mit Nachdruck widmen werden, um unseren Teil zur Ahndung, aber auch zur Eindämmung und Verhinderung solcher Taten zu leisten», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jörg Raupach. Bislang wurden solche Fälle in mehreren Abteilungen bearbeitet. Bei Ermittlungen zu Angriffen auf Polizistinnen und Polizisten werden das auch angesichts der Vielzahl der Fälle auch künftig so bleiben, erklärte die Sprecherin.

Die zuständige Abteilung ist bereits mit den Ermittlungen zu den Ausschreitungen in Berlin zum Jahreswechsel 2022/2023 befasst. Bundesweit waren in der Nacht zum Neujahrstag in mehreren deutschen Städten Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz angegriffen worden. Besonders heftig waren die Attacken in einigen Vierteln der Hauptstadt. Die Berliner Polizei hat nach eigenen Angaben zu den Silvester-Krawallen bislang 44 mutmaßliche Angreifer auf Polizisten und Feuerwehrleute identifiziert (Stand 27. Januar).

Insgesamt waren in der Silvesternacht in Berlin etwa 145 Menschen wegen verschiedener Delikte von der Polizei festgenommen worden. Das bezog sich aber auf alle Formen von Kriminalität und das ganze Stadtgebiet und nicht nur auf Angriffe auf die Polizei. Diese Zahl war zum Teil anfangs von der Polizei missverständlich mitgeteilt worden oder in der Debatte falsch zugeordnet worden.

© dpa
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