Hassmails gegen österreichische Ärztin: Täter nicht gefunden

Die Urheber von Hassmails an die 2022 gestorbene österreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr bleiben zunächst unbekannt. Es sei nicht gelungen, diese zu identifizieren, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Trotz «intensiver Ermittlungen» der Behörde und des Landeskriminalamtes (LKA) habe das Verfahren am 12. Januar eingestellt werden müssen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.
Akten liegen in einem Gerichtssaal auf der Richterbank. © Lennart Preiss/dpa/Symbolbild

Die österreichische Medizinerin hatte sich für Corona-Impfungen engagiert und war nach eigenen Angaben monatelang massiv von Impfgegnern unter Druck gesetzt worden. Ende Juli 2022 war Kellermayr tot in ihrer Praxis in Oberösterreich gefunden worden. Der Suizid der 36-Jährigen hatte die Debatte über Hass im Netz erneut angefacht.

Nach den Angaben der Berliner Ermittler hatte zunächst die Staatsanwalt Wels in Österreich wegen des Verdachts der Bedrohung ermittelt. Anfang August 2022 wurde der Fall von Berlin übernommen. Im Fokus standen zwei Menschen in der Hauptstadt. Deren Personalien seien jedoch nicht stimmig gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Daher hätten sich die Ermittlungen zunächst vor allem darauf konzentriert, die korrekten Personalien zu ermitteln.

Anhaltspunkte dafür seien die bei der Versendung der Mails verwendeten E-Mail-Adressen gewesen sowie Erkenntnisse einer Hackerin, die auf eigene Faust recherchiert habe, erklärte ein Behördensprecher. Die Adressen seien allerdings im sogenannten Darknet eingerichtet worden. Damit hätte jeder die Möglichkeit gehabt, mit Falschpersonalien oder unter Verwendung des Namens einer anderen Person diese Mailaccounts einzurichten, so die Staatsanwaltschaft. Im sogenannten Darknet können sich Internetnutzer fast komplett anonym bewegen.

Einer der Beschuldigten habe gegenüber der Hackerin bestritten, die Mails abgesandt zu haben, hieß es weiter. Dies könne ihm nicht widerlegt werden. Eine missbräuchliche Verwendung der Personalien könne nicht ausgeschlossen werden. Weitere Möglichkeiten, den Fall aufzuklären, sieht die Behörde nicht.

© dpa
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