«Skimming»-Attacken an Geldautomaten: Angeklagte gestehen

Sie haben Geldautomaten manipuliert, fremde Daten abgeschöpft und mit Kartendubletten Konten geplündert: Zwei Männer haben fünf Monate nach ihrer Festnahme vor dem Berliner Landgericht gestanden. Ein 57-Jähriger erklärte zu Prozessbeginn am Dienstag, er sei bei der Serie von «Skimming»-Attacken der Haupttäter gewesen. Der Verteidiger des 47-jährigen Mitangeklagten sagte, sein Mandant sei der Verlockung schnell verdienten Geldes erlegen. Die Anklage lautet auf Fälschung von Zahlungskarten.
Justitia
Ein Relief über dem Eingang zum Kriminalgericht Moabit stellt die Göttin Justitia mit verbundenen Augen dar. © Carsten Koall/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft geht in dem Verfahren von einem Schaden in Höhe von rund 140.000 Euro aus. Angeklagt sind 29 Fälle. Der 57-Jährige habe vor August 2021 mit bislang unbekannten Mittätern beschlossen, «Skimming»-Taten zu begehen. Der 47-Jährige habe sich im Oktober 2022 angeschlossen. Ihm werden fünf Fälle zur Last gelegt.

Das Delikt, das nach dem englischen Wort für «abschöpfen» benannt ist, bezeichnet den Diebstahl von Bankdaten durch manipulierte Geldautomaten. Die Angeklagten sollen bei bestimmten Bankfilialen Vorsatzgeräte vor Kartenschlitze montiert haben. Beim Einschieben einer Zahlungskarte in den Geldautomaten durch einen arglosen Bankkunden seien Daten erfasst und gespeichert worden, so die Anklage. Zusätzlich hätten die Täter mit heimlich installierten Kameras gearbeitet, um Geheimnummern auszuspähen. Mit hergestellten Kartendubletten seien dann fremde Konten geplündert worden.

Der 57-Jährige, der wegen ähnlicher Taten vorbestraft ist, erklärte weiter, er sei von einem Landsmann in Bulgarien zu den Taten genötigt worden. Der Mann habe ihm auch «Skimming»-Equipment überlassen. Beide Angeklagten äußerten Bedauern.

Der Prozess hatte mit einer rechtlichen Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten begonnen: Für den Fall von Geständnissen stellte das Gericht dem 57-Jährigen eine Strafe von maximal sechseinhalb Jahren in Aussicht, dem 47-Jährigen eine Strafe von höchstens dreieinhalb Jahren. Mit einem Urteil wird am 18. April gerechnet.

© dpa
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