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Sechsfache Mutter erstochen: Schlusswort verzögert sich

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer sechsfachen Mutter aus Afghanistan hat sich das Schlusswort des Angeklagten verzögert. Der 43-Jährige hatte am Montag vor dem Berliner Landgericht zunächst einen Befangenheitsantrag gegen die zuständige Strafkammer gestellt und später erklärt, er fühle sich gesundheitlich nicht in der Lage, sein bereits vor zwei Wochen begonnenes Schlusswort fortzusetzen. Die Verhandlung wurde auf den 27. September vertagt.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Der aus Afghanistan stammende Mann soll der 31-jährigen Mutter am 29. April vorigen Jahres in Berlin-Pankow aufgelauert und sie auf offener Straße attackiert haben. 13 Schnitte und Stiche habe er der Frau zugefügt, ihr dann einen tiefen Schnitt in den Hals versetzt. Die Staatsanwaltschaft hat auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert. Der Mann habe «das eigenständige Leben seiner Frau nicht hinnehmen wollen», so der Ankläger in seinem Plädoyer vor vier Wochen.

Der 43-Jährige hatte sich in der seit rund zehn Monaten laufenden Verhandlung zu der Tat geäußert und von einem «Unfall» gesprochen. «Ich habe etwas Dummes gemacht, ohne Absicht», erklärte der Mann. Es habe Streit um die Kinder gegeben, er habe die Kontrolle über sich verloren. Seine Verteidiger plädierten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags und einer Strafe von nicht unter zehn Jahren Haft.

Der Angeklagte soll seine Frau im Jahr 2008 in seiner Heimat nach islamischem Recht geheiratet haben. Es soll eine arrangierte Ehe gewesen sein. Anfang 2020 kam die Familie nach jahrelanger Flucht nach Deutschland. In Berlin habe die Frau zweimal Anzeige gegen den Mann erstattet, weil er sie geschlagen und bedroht habe.

Am inzwischen 33. Prozesstag kam es zu einem Disput, weil der 43-Jährige nicht auf der Anklagebank hinter Sicherheitsglas sitzen wollte. Er fühle sich durch seine Sitzposition eingeschränkt und wolle außerhalb des Bereiches sein Schlusswort vor einem Urteil fortsetzen, hieß es in einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Eine andere Strafkammer muss über den Antrag entscheiden.

© dpa
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