Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, wie ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Mittwochabend mitteilte. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land Berlin in Revision gegangen war. Somit darf Berlin Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht pauschal verbieten.
Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) kündigte am Donnerstag an, ein solches pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen werde es in Berlin in Zukunft nicht mehr geben. «Dass die Kritik hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes berechtigt ist, hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt», sagte Kreck der Deutschen Presse-Agentur. Eine Sprecherin des Senats teilte auf Anfrage mit: «Der Senat respektiert das Urteil und wird sich zeitnah mit dem weiteren Vorgehen befassen.»
Seibeld sagte, es sei der Koalition von SPD, Grünen und Linken über Jahre nicht gelungen, eine gemeinsame Linie zum Berliner Neutralitätsgesetz zu finden. Insofern könne die Zurückweisung nicht überraschen. «Wir sehen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als klaren Auftrag, dieses Gesetz so fortzuentwickeln, dass es rechtssicher wird.»