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Reform soll Benachteiligungen beim Namensrecht beenden

Mit der von ihm geplanten Liberalisierung des Namensrechts will Bundesjustizminister Marco Buschmann nach eigenen Worten auch eine faktische Benachteiligung von Deutschen bei der Wahl des Familiennamens beenden. «Eine besondere Kuriosität der bisherigen Rechtslage ist, dass Menschen, die in Deutschland leben, aber keine deutschen Staatsbürger sind, dem Namensrecht ihres Heimatlandes unterliegen», sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Das führe dazu, «dass wir sie namensrechtlich oft großzügiger behandeln als deutsche Staatsbürger». Diese «Inländerdiskriminierung» gelte es nun schnell zu beenden.
Justizminister Buschmann
Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz. © Britta Pedersen/dpa

Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche einem Entwurf aus dem Bundesjustizministerium zufolge künftig mehr Entscheidungsspielraum erhalten. Beispielsweise soll es erlaubt sein, dass ein Paar nach der Eheschließung einen gemeinsamen Doppelnamen trägt, mit oder ohne Bindestrich. Dieser Name soll dann auch an die Kinder weitergegeben werden können. Eltern sollen ihrem Kind auch dann einen solchen Doppelnamen geben können, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind.

Außerdem soll in Zukunft mehr Rücksicht auf die Namenstraditionen von nationalen Minderheiten genommen werden, insbesondere auf die der Sorben, Dänen und Friesen. Bei den Sorben beispielsweise gibt es für den Nachnamen eine weibliche und eine männliche Endung. «Wenn Menschen diese Tradition fortführen wollen, sollte das Recht sich dem nicht versperren», sagte Buschmann.

Manch einer habe ihm nach der Veröffentlichung seines Vorschlags zum Namensrecht vorgehalten, er beschäftige sich mit unwichtigen Dingen, berichtete der Minister. Die Realität sei aber, dass es für diesen Plan in der Bevölkerung viel Zuspruch gebe. Zu keinem anderen Gesetzesvorhaben habe sein Ministerium vergleichbar viele Zuschriften erhalten. «Wir bekommen regelrecht Fan-Post dazu», sagte Buschmann. Er hoffe, dass der Gesetzentwurf zum Namensrecht spätestens bei der Klausurtagung auf Schloss Meseberg am 30. August vom Kabinett beschlossen werde.

© dpa
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