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Rassistischer Vorfall: BVG muss Schmerzensgeld zahlen

Nachdem ein Fahrgast bei einer Verkehrskontrolle rassistisch beleidigt wurde, müssen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dem Mann laut einem Urteil 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dem Kläger stehe Anspruch auf Schmerzensgeld «wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts» zu, teilte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte auf dpa-Anfrage mit. Das Urteil wurde am 10. Juli gefällt, ist aber noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte die «Berliner Zeitung» berichtet.
U-Bahn in Berlin
Eine U-Bahn fährt am U-Bahnhof Museumsinsel ein. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Laut Gericht war der Mann bei dem Vorfall im Jahr 2020 von Mitarbeitern eines von der BVG beauftragen Sicherheitsunternehmens in der U-Bahn rassistisch beleidigt worden. Außerdem hätten sie ihn dazu aufgefordert, «sich in Deutschland zu benehmen». Über den genauen Ablauf seien sich die Parteien vor Gericht uneinig gewesen.

Der Mann klagte anschließend auf eine Entschädigung und berief sich auf das Berliner Antidiskriminierungsgesetz (LADG). Er forderte mindestens 2000 Euro. Nach Auffassung des Gerichts ist das LAGD allerdings nicht anwendbar. Es fehle an einem «öffentlich-rechtlichen Handeln» der Beklagten und des für sie tätigen Sicherheitsunternehmens.

Die BVG wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil äußern und teilte mit: «Vorwürfe von Diskriminierung wiegen in allen Fällen schwer und werden in unserem Haus stets sehr ernstgenommen.» Diskriminierung und Gewalt würden nicht toleriert.

Dem Bericht der «Berliner Zeitung» zufolge handelt es sich bei dem Kläger um den schwarzen Opernsänger Jeremy Osborne. «Es tut unfassbar gut zu wissen, dass die Richterin anerkannt hat, dass die Kontrolleure meine Menschenwürde verletzt haben», sagte er der Zeitung.

Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz hat. Es soll die Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen.

© dpa
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