Straftaten im Amt: Zwei Berliner Polizisten verurteilt

Nach einem Einsatz blieb bei drei Polizisten ein ungutes Gefühl. Sie hatten Gewalt eines Kollegen beobachtet, die aus ihrer Sicht grundlos war. Es kam zu einer Anzeige. Zwei Beamte standen nun vor Gericht.
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Zwei Berliner Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit Gewalt bei einem Einsatz zu jeweils sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach einen 32-jährigen Polizeiobermeister der Körperverletzung im Amt schuldig. Er habe einen bereits mit beiden Händen auf dem Rücken gefesselten Mann ins Gesicht geschlagen - «dafür gab es keine Veranlassung», hieß es am Mittwoch in der Urteilsbegründung. Der 25-jährige Mitangeklagte habe sich der versuchten Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht. Er habe den 32-Jährigen decken wollen.

Das Strafverfahren war durch Aussagen drei anderer Beamter, die als Bereitschaftspolizisten ebenfalls am Einsatzort waren, ins Rollen gebracht worden. Laut Anklage soll es im Juli 2021 zu grundloser Gewalt gegen einen 22-Jährigen gekommen sein. Der Mann galt als Verdächtiger bei einer Bedrohung mit einem Messer. Bei der vorläufigen Festnahme in Berlin-Spandau habe der 25-jährige Polizeibeamte den jungen Mann zunächst ordnungsgemäß bäuchlings zu Boden gebracht und ihm Handfesseln angelegt. Der 32-Jährige Beamte habe dann den noch immer am Boden Liegenden mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, so die Anklage. Im weiteren Verlauf des Einsatzes habe der ältere Angeklagte den 22-Jährigen mit dem Kopf auf die Motorhaube des Polizeifahrzeugs geschlagen. Nach einer Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt habe der 25-Jährige erklärt, der Tatverdächtige habe massiven Widerstand geleistet, Maßnahmen seien erforderlich gewesen.

Als erste Zeugin im Prozess hatte eine 34-jährige Beamtin erklärt, sie habe einen Schlag durch einen der Angeklagten beobachtet. «Dann zog er dem Tatverdächtigen ruckartig am Arm hoch und drückte ihn gegen den Wagen.» Sie und die beiden Kollegen, mit denen sie damals unterwegs war, seien mit einem «mulmigen Gefühl» abgefahren - «da war was falsch». Weil alles so schnell abgelaufen sei, habe sie selbst in der Situation nicht reagieren können. Kurz darauf habe ihre Vorgesetzte von dem Geschehen erfahren und Anzeige erstattet.

Die beiden Angeklagten hatten im Prozess geschwiegen. In früheren Befragungen hatten sie die Vorwürfe zurückgewiesen. Er habe zur Vermeidung von Fremd- und Eigengefährdung handeln müssen, soll der 32-Jährige erklärt und zudem ausgeschlossen haben, dass der Mann mit dem Kopf gegen die Motorhaube geschlagen sein könnte.

Der Staatsanwalt hatte auf Strafen von acht beziehungsweise sieben Monaten Haft auf Bewährung plädiert. Die Verteidiger verlangten Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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