Der Mann sieht sich demnach selbst als Staatsangehöriger eines «Freistaats Preußen» und behauptet, kein Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein. Der Rentner verfügt laut Gericht über keine gültigen Personaldokumente und kein Bankkonto. Die zuständige Meldebehörde hatte es im Sommer abgelehnt, dem Mann einen Ausweis auszustellen, da er verlangt hatte, als Staatsangehörigkeit «Freistaat Preußen» einzutragen. Daraufhin beantragte der 65-Jährige eine Barauszahlung der Rente. Dies wurde ihm verwehrt.
Deswegen zog der Mann zunächst vor das Sozialgericht Cottbus. Weil dies ohne Erfolg blieb, versuchte er es in der nächsthöheren Instanz - erfolglos. Rentenleistungen seien personengebundene Ansprüche, so das Landessozialgericht. Deshalb sei es nicht zu beanstanden, wenn die Identität des Zahlungsempfängers anhand eines gültigen Ausweispapiers eines tatsächlich existierenden Staates überprüft werde, hieß es. Der Beschluss ist nach Gerichtsangaben unanfechtbar.
«Reichsbürger» sind Menschen, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnete der Szene der «Reichsbürger» und «Selbstverwalter» 2022 deutschlandweit etwa 23 000 Menschen zu, 2000 mehr als im Vorjahr.