Prozess nach Amokfahrt am Ku’damm: Gutachter befragt

Der Mann, der am Berliner Ku’damm mit einem Auto in Fußgängergruppen gefahren war, ist nach einem psychiatrischen Gutachten nicht schuldfähig. Der Beschuldigte leide seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie, erklärte ein Sachverständiger am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. Der Prozess wegen Mordes und Mordversuchs in 16 Fällen gegen den inzwischen 30-Jährigen soll nun in die Schlussphase gehen. Für den 19. April seien die Plädoyers vorgesehen, teilte der Vorsitzende Richter mit. Ein Urteil könnte nach bisheriger Planung am 21. April verkündet werden.
Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Der Beschuldigte, ein in Armenien geborener Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit, soll am 8. Juni 2022 mit einem Auto auf dem Kurfürstendamm (Ku'damm) und der Tauentzienstraße mit Absicht in Fußgängergruppen gefahren sein. Eine Schulklasse aus Bad Arolsen in Nordhessen war am schwersten betroffen. Eine 51 Jahre alte Lehrerin starb noch am Tatort, ein 53-jähriger Lehrer sowie elf Schülerinnen und Schüler einer 10. Klasse wurden erheblich verletzt. Auch eine 14-Jährige gehörte zu den Betroffenen. Weitere Opfer waren eine 32-Jährige, die im siebten Monat schwanger war, sowie zwei 29 und 31 Jahre alte Männer.

Der psychiatrische Gutachter sagte weiter, die Krankheit sei etwa vor zehn Jahren bei dem Beschuldigten ausgebrochen. Der schwer erkrankte Mann sei danach engmaschig betreut und begleitet worden. Eine Untersuchung im Mai 2022 habe keine Hinweise auf eine erneute psychotische Symptomatik ergeben. Der 30-Jährige habe jedoch in den Tagen vor dem Geschehen die ihm verordneten Medikamente nicht mehr eingenommen.

In der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft heißt es, dem Beschuldigten sei bei der Fahrt bewusst gewesen, dass es Todesopfer geben könnte. Der Mann soll sich in einem akut psychotischen Zustand befunden haben. Nach Angaben seines Verteidigers kann er nichts zu der Tat sagen. In einem sogenannten Sicherungsverfahren strebt die Berliner Staatsanwaltschaft die dauerhafte Unterbringung des 30-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

© dpa
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