Der sächsische Investor hatte das ehemalige SEZ-Gelände 2003 für einen symbolischen Euro aus dem Liegenschaftsfonds Berlins gekauft. Das Freizeitbad, das jahrelang Verluste machte, war damals bereits geschlossen. Der Käufer wurde damals verpflichtet, bis 2007 wieder einen Badebetrieb im SEZ zu schaffen. Andernfalls bestehe das Recht auf Rückkauf durch den Liegenschaftsfonds.
Darüber, ob der Käufer seine vertraglichen Pflichten eingehalten hat, wird seit vielen Jahren gestritten. Zuletzt hatte das Kammergericht im vergangenen Juli den Investor dazu verurteilt, das Gelände an der Landsberger Allee zurückzugeben. Dagegen will sich der Investor vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wehren.