Das Tempolimit für Fahrräder hatte die Richter bereits im Eilverfahren im vergangenen Jahr beschäftigt, weil sich ein Radfahrer dagegen wehrte. Der Mann durchquert die Bergmannstraße nach eignen Angaben regelmäßig auf dem Weg zwischen seiner Arbeit und seinem Wohnort. Seine Beschwerde blieb jedoch zunächst ohne Erfolg: Nach dem Verwaltungsgericht entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im September 2022, dass sich Radfahrer weiter an das Tempolimit halten müssen.
Auch diese Klage beschäftigt das Verwaltungsgericht weiter, wie die Gerichtssprecherin sagte. Sie werde voraussichtlich ebenfalls am Dienstag geprüft.