Ihn habe die Entscheidung in Karlsruhe nicht überrascht, so Bröchler. «Alles andere wäre ein ganz erheblicher Eingriff in eine schon laufende Wahl gewesen.» Er erinnerte daran, dass die Briefwahl schon seit einigen Wochen in Gang sei und schon viele Menschen gewählt hätten.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen. Das teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag mit. Die Begründung dafür soll erst später nachgeliefert werden. Die genaue Prüfung im Hauptverfahren, ob die komplette Wiederholung der Pannen-Wahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen. (Az. 2 BvR 2189/22)