Polizeibeauftragter: Fehlende Akteneinsicht erschwert Arbeit

Als unabhängiger Beauftragter soll Alexander Oerke Beschwerden über Polizei und andere Behörden in Berlin nachgehen. Geht es allerdings um Fälle, bei denen die Polizei zugleich strafrechtlich ermittelt, bleiben die Akten für Oerke verschlossen.
Polizei
Ein Streifenwagen der Polizei steht auf einer Straße. © Guido Kirchner/dpa/Symbolbild

Der Berliner Bürger- und Polizeibeauftragte Alexander Oerke hat beklagt, dass er wegen fehlender Einsicht in Ermittlungsakten seine Aufgabe oft nur schlecht erfüllen kann. Gebe es Beschwerden gegen die Polizei und zugleich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, sei Einsicht in die Akten nicht zulässig, sagte Oerke am Donnerstag bei der Vorstellung seines ersten Berichts im Abgeordnetenhaus. So komme er nicht an wichtige Informationen wie etwa Zeugenaussagen oder Obduktionsberichte. «Dadurch wird die objektive Prüfung erschwert oder unmöglich gemacht.»

Der Gesetzgeber müsse den Polizeibeauftragten der Bundesländer eine Akteneinsicht auch in solchen Fällen ermöglichen. Dabei gehe es aber um eine Änderung von Bundesgesetzen, stellte Oerke fest, der früher Verwaltungsrichter war.

Die Haltung der Polizei, wonach der Polizeibeauftragte die Staatsanwaltschaft in jedem Einzelfall um Erlaubnis bitten müsse, sei «umständlich, zeitraubend und nicht praktikabel», heißt es in Oerkes Bericht. In einem Fall versuche er seit drei Monaten, über den zuständigen Staatsanwalt Einsicht in gesicherte Bodycam-Aufnahmen der Polizei zu erhalten - das werde trotz mehrfacher Erinnerung immer noch geprüft.

Oerke sagte, bisher erreichten ihn insgesamt noch zu wenig Beschwerden aus der Bevölkerung. Seit seinem Amtsantritt als unabhängiger Beauftragter im August 2022 seien bis Ende des Jahres «leider nur 78 Beschwerden» eingegangen. Von Januar bis Mai 2023 seien es schon 113 Fälle, daher rechne er für das ganzen Jahr 2023 mit einer Fallzahl im «mittleren dreistelligen Bereich».

Initiativen und Beratungsstellen, die mögliche Polizeiübergriffe registrieren, würden sich noch zu wenig an ihn wenden, kritisierte Oerke. Er forderte die Betroffenenvertretungen auf, ihm solche Fälle zu nennen. Nur so könne er Presseberichten oder Internetvideos zu möglichen Polizeiübergriffen nachgehen, um sie neutral zu überprüfen.

Oerke berichtete, bei den Beschwerden über die Polizei bemängelten manche Menschen, dass Polizisten bei Falschparkern oder Partylärm untätig seien. Andere Menschen erlebten Polizeieinsätze wie Kontrollen, Durchsuchungen oder Festnahmen als unnötig oder zu gewaltsam. Eingegangen seien aber auch Beschwerden von Polizisten über die eigenen Vorgesetzten.

Kritik an anderen Behörden betreffe meist Ansprüche auf Geld vom Staat, Hort- und Kitaplätze, Tätigkeiten der Jugendämter, mangelnde Erreichbarkeit einer Behörde oder zu lange Bearbeitungszeiten.

Der unabhängige Polizei- und Bürgerbeauftragte soll Ansprechpartner für Bürger bei Konflikten mit der Polizei oder einer anderen Behörde sein. Oerke handelt im Auftrag des Abgeordnetenhauses. Demnächst arbeiten in seiner Behörde laut dem Bericht außer ihm noch vier weitere Beamte sowie Sachbearbeiter.

© dpa
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