Nach Angaben der Innenverwaltung fallen unter Dienstvergehen mit politisch motiviertem Hintergrund unter anderem Verletzungen der Neutralitätspflicht, der Pflicht zur unparteiischen und gerechten Amtsführung und der Mäßigungspflicht. Größtenteils seien Verfassungstreue- und Wohlverhaltenspflichtverletzungen Gegenstand entsprechender Verfahren. «In den Fällen geht es regelmäßig um relevante Äußerungen, insbesondere als Wort- und/oder Bildbeiträge in Chatgruppen oder auch um die Teilnahme an relevanten Veranstaltungen», heißt es in der Antwort der Innenverwaltung.
Im August 2020 hatten der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik angekündigt, die Berliner Polizei verschärfe ihre Maßnahmen vor allem gegen rechtsextremistische Einstellungen bei einzelnen Beamten. Dazu wurde ein Elf-Punkte-Konzept «zur internen Vorbeugung und Bekämpfung von möglichen extremistischen Tendenzen» vorgestellt. Teil davon sind die Möglichkeit für anonyme Hinweise von Kollegen, Abfragen beim Verfassungsschutz und intensive Befragungen von Bewerbern.
Franco sagte zu den Daten, der Elf-Punkte-Plan zeige Wirkung. «Es ist richtig, dass die Innenverwaltung früh ansetzt, um extremistischen Tendenzen vorzubeugen.» Es sei wichtig, nicht wegzuschauen und Verdachtsfälle konsequent zu verfolgen.
«74 Disziplinarverfahren dürfen wir nicht einfach wegwischen, sie zeigen aber auch, dass ein Umdenken in der Innenverwaltung stattgefunden hat», so der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion. «Verfassungsfeindliches Gedankengut kann in unseren Behörden nicht geduldet werden, da darf man auch vor Entlassungen nicht zurückschrecken. Das Disziplinarrecht darf keine Schlupflöcher für Verfassungsfeinde offen lassen.»