Höhere Belastung durch Energiewende: Längere Prozessdauer

Die Energiewende und damit verbundene neue Zuständigkeiten stellen das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) vor eine Herausforderung. Allein im ersten Quartal des aktuellen Jahres seien 10 neue Verfahren im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien eingegangen, sagte Gerichtspräsident Joachim Buchheister am Dienstag. Noch nicht erledigt seien etwa 70 Fälle, die in der Regel komplex seien. Als wesentlichen Grund dafür nannte der Jurist fehlendes Personal. Um die Verfahren gemäß der Erwartungen des Bundesgesetzgebers zügig bearbeiten zu können, sei ein eigener Senat für die Fälle rund um den Ausbau von Windenergie erforderlich.
Der Eingang zum Großen Sitzungssaal im Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. © Jens Kalaene/dpa/Archivbild

Angesichts des anstehenden Regierungswechsels in Berlin nach der Wiederholungswahl besteht aus Sicht von Buchheister eine «gewisse Unsicherheit», ob es die erforderlichen Richterstellen geben wird. «Die Verfahren dürfen aber nicht lange liegen», betonte er. Darum sei ein Hilfssenat gebildet worden aus der vorhandenen Richterschaft.

Dadurch blieben dann aber andere Fälle liegen - und es dauere länger, bis diese abgeschlossen werden könnten. Im vergangenen Jahr gab es laut Präsident einen deutlichen Sprung: Statt 15,8 Monate dauerte es im Durchschnitt 23,9 Monate bis ein Fall abgeschlossen wurde.

Das OVG überprüft in der Regel in zweiter Instanz Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Berlin und Brandenburg. Um die Umsetzung einiger Projekte zu beschleunigen, sind die Richterinnen und Richter jedoch bei Großvorhaben wie etwa Flughäfen oder größeren Kraftwerken direkt zuständig. Das gilt nun auch für Wind- und Solarprojekte. Ziel ist es, den Ausbau von Ökostroms aus Wind und Sonne voranzubringen.

Insgesamt sind beim OVG im vergangenen Jahr 2682 neue Verfahren eingegangen. In den drei Jahren zuvor gab es jeweils mehr als 3000 neue Fälle. An der Spitze lag das erste Jahr der Corona-Pandemie mit 3390 Verfahren. Die Eilverfahren zu Themen wie Demonstrationsrecht oder Lockdown für Einzelhandel und Gaststätten sind zwischenzeitlich laut Gericht alle erledigt. In den noch anhängigen Fällen gehe es nun beispielsweise darum, ob etwa Brandenburgs Corona-Verordnungen angemessen gewesen seien oder um Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers und Rückforderungen von Corona-Hilfen.

© dpa
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