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Noch immer fehlen in Brandenburg Grundsteuererklärungen

Für die Bemessung der Grundsteuer müssen Grundstücke neu bewertet werden. Die Frist für die Abgabe einer Grundsteuererklärung liegt aber schon mehrere Monate zurück. Das Finanzministerium weiß, wie viele Erklärungen noch fehlen.
Grundsteuererklärung
Das Wort Grundsteuer auf einem Bescheid für die Grundsteuer. © Bernd Weißbrod/dpa

Ein halbes Jahr nach Ablauf der Frist haben noch immer nicht alle Immobilienbesitzer in Brandenburg die notwendige Erklärung zur Grundsteuer beim Finanzamt abgegeben. Bis zum 18. Juli seien rund 1,09 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen, das entspreche einem Anteil von 87 Prozent der 1,25 Millionen sogenannten wirtschaftlichen Einheiten, teilte das Finanzministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. Jede Woche gingen weitere Erklärungen im vierstelligen Bereich ein.

Steuerpflichtige, die die Erklärung zu spät oder gar nicht abgegeben haben, müssen mit möglichen Konsequenzen rechnen. Bisher wurden nach dem Kenntnisstand des Finanzministeriums noch keine Verspätungszuschläge bei Steuerpflichtigen für Brandenburg festgesetzt. Das Ministerium hatte jedoch Anfang Juli angekündigt, dass - nach der Abgabenordnung - seit Ende Januar pro Monat 25 Euro fällig werden können. Die Frage eines Zuschlags richtet sich allerdings auch nach dem Einzelfall. Die Fraktion BVB/Freie Wähler im Brandenburger Landtag hatte das Finanzministerium dazu aufgefordert, die Androhung eines Verspätungszuschlags zurückzunehmen.

Bis Ende Juni wurden in Brandenburg 1,18 Millionen Bescheide erteilt. Darin wird nicht über die zukünftige Höhe der Grundsteuer informiert, sondern über den berechneten Grundsteuerwert. Darüber, in wie vielen Fällen dieser gestiegen ist, liegen nach Angaben des Ministeriums keine statistischen Daten vor. Entscheidend werde sein, wie eine Kommune den Hebesatz ändere, sagte der Sprecher.

Eigentümer können aus ihren bisherigen Bescheiden noch nicht schlussfolgern, ob ihre Grundsteuer womöglich sinkt oder steigt. Die Gemeinden setzen diese Steuer mit einem sogenannten Hebesatz fest. Um den festlegen zu können, benötigen sie wiederum auch die neuen Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter ebenfalls berechnen müssen.

Die Abgabefrist endete bis auf in Bayern Ende Januar. Die Brandenburger Finanzämter hatten Anfang Juni noch einmal Mahnschreiben verschickt und zur Abgabe der Erklärungen bis spätestens Ende Juni aufgefordert. «Mit dem Ablauf der Frist ist die Pflicht zur Abgabe auch nicht erledigt, im Gegenteil: Die Pflicht bleibt bestehen», sagte Ministeriumssprecher Thomas Vieweg.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen die Grundstücke für die Bemessung der Grundsteuer neu bewertet werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahme der Städte und Gemeinden, um zum Beispiel Schulen, Kitas und Bürgerämter zu finanzieren.

Brandenburg will für Transparenz bei der neuen Grundsteuer sorgen. Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» hatte berichtet, die Länder Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollten erreichen, dass die Bürger für ihre Kommune erfahren, welcher sogenannte Hebesatz aufkommensneutral wäre. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen.

© dpa
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