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Neukölln nutzt Vorkaufsrecht für Wohnhaus in Weichselstraße

Neukölln hat nach längerer Unterbrechung zum ersten Mal wieder sein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus ausgenutzt. Aus Sicht des Bezirksamt müssen weitere Schritte folgen - vor allem auf Bundesebene.
Wohnungen
Blick auf ein Mehrfamilienhaus in der Innenstadt. © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Der Berliner Bezirk Neukölln hat sein Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus in der Weichselstraße 52 ausgeübt. Die Städtische Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land soll das Haus mit 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten übernehmen, wie das Bezirksamt am Montag mitteilte. Es sei die erste Nutzung des Rechts, seit das Bundesverwaltungsgericht im November 2021 die bis dahin übliche Praxis für unrechtmäßig erklärt habe. Es hatte geurteilt, die Annahme, dass der andere Käufer Mieter mutmaßlich verdrängen könnte, sei keine ausreichende Grundlage für das Vorkaufsrecht (Az.: BVerwG 4 C 1.20).

Käufer hat keine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet

Seit dem Urteil ist die Zahl der Anwendungsmöglichkeiten stark eingeschränkt - auf Objekte mit Missständen und Mängeln oder solche mit überwiegendem Leerstand. Das Bezirksamt Neukölln hat nach eigenen Angaben ein Konzept für solche Fälle sogenannter Problemimmobilien entwickelt und nun angewendet. Der ursprüngliche Käufer habe die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung mit dem Bezirk abgelehnt, könne diese aber noch bis zum Fristende abgeben.

Bis zu dem Urteil war es in Berlin verbreitet, dass Bezirke bei der Veräußerung von Wohngebäuden in sozialen Schutzgebieten ein Vorkaufsrecht zugunsten kommunaler Gesellschaften ausübten. Das Ziel dabei war, Bewohner vor starken Mieterhöhungen und Verdrängung zu schützen. Um Vorkaufsrechte wieder im Umfang wie vor der Gerichtsentscheidung im November 2021 anwenden zu können, müsste auf Bundesebene das Baugesetzbuch geändert werden.

Senat hatte Unterstützung zugesichert

Der für Bauen und Wohnen zuständige Senator Christian Gaebler (SPD) hatte Mitte September Unterstützung für die Neuköllner Pläne signalisiert. Er hat versichert, sollte der potenzielle Käufer keine Abwendungserklärung zum Schutz der Mieter unterschreiben und sich damit auf Einhaltung sozialer Standards verpflichten, werde der Senat einen Erwerb über ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen finanzieren.

Der Neuköllner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Jochen Biedermann, sagte: «Wir dürfen nicht nur zuschauen, wenn sich im Bestand nach und nach kein Normalverdiener und keine Normalverdienerin mehr eine Wohnung leisten kann.» Deshalb müsse die Bundesregierung handeln und das Mietrecht reformieren sowie den Kommunen wieder ein Vorkaufsrecht an die Hand geben, das nicht nur bei kaputten und leeren Häusern greife.

© dpa
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