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Minderjährige zur Prostitution gedrängt: Angeklagter gesteht

Weil er drei Minderjährige zur Prostitution gedrängt und an Freier vermittelt haben soll, steht ein 20-Jähriger in Berlin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Zuhälterei, Zwangsprostitution und sexuellen Missbrauch vor. Mit einem Komplizen soll er eine damals 13-Jährige und zwei 16-Jährige zur Prostitution überredet und vom vereinbarten Stundenlohn jeweils mindestens die Hälfte kassiert haben. Der 20-Jährige gestand zu Prozessbeginn am Dienstag. «Ich schäme mich», erklärte er vor dem Amtsgericht Tiergarten.
Amtsgericht Tiergarten
Der Eingang vom Amtsgericht Tiergarten mit Schriftzug des Gerichts und dem Berliner Wappen. © Taylan Gökalp/dpa

Dem Angeklagten werden Taten in der Zeit von Dezember 2020 bis März 2021 zur Last gelegt. Die 13-Jährige habe der mutmaßliche Mittäter über Instagram kennengelernt und zur Prostitution überredet, so die Anklage. Beide Männer sollen dann auf einer Internetplattform ein Escort-Profil für das Mädchen erstellt und Verabredungen mit den Freiern getroffen haben. Mit mindestens zehn Freiern habe sich die 13-Jährige getroffen. Von dem Stundenlohn von mindestens 100 Euro hätten die mutmaßlichen Zuhälter die Hälfte bekommen.

Die beiden 16-Jährigen sollen jeweils vier Termine im Auftrag der beiden Männer wahrgenommen haben, einen davon gemeinsam. Eines der Mädchen sei wegen psychischer Probleme ausgestiegen, berichtete eine Ermittlerin im Prozess. Auf die Spur des Angeklagten sei die Polizei nach einem Hinweis auf Prostitution Minderjähriger gekommen. Zuletzt sei 2023 die 13-Jährige identifiziert worden. Es handele sich um ein Mädchen aus schwierigen Verhältnissen.

Der Angeklagte wurde Ende Mai dieses Jahres festgenommen. Er habe sich von seinem damaligen Leben und dem Mittäter «vollständig distanziert», sagte der 20-Jährige nach rund zweimonatiger Untersuchungshaft. Seiner Aussage war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen. Im Fall eines umfassenden Geständnisses wurde dem Angeklagten eine Strafe von maximal 16 Monaten Haft auf Bewährung zugesichert, zudem sei an jede Betroffene ein Betrag von 1750 Euro zu zahlen. Der Prozess wird am 22. August fortgesetzt.

© dpa
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