Im Jahr 2021 gab es laut Innenverwaltung in 76,7 Prozent der Fälle einen positiven Bescheid. Die höhere Quote habe ihren Grund in dem Bemühen, Kettenduldungen zu beenden und verstärkt soziale Belange im Härtefallverfahren zu berücksichtigen, hieß es. In vielen Fällen seien Aufenthaltstitel unter strengen Auflagen erteilt worden.
«Die Härtefallkommission unterstützt Menschen, für die eine Ausreiseverpflichtung aus humanitären oder persönlichen Gründen nicht tragbar ist», sagte Spranger. «Es geht darum, Menschen, die zum Beispiel ihr gesamtes Leben in Deutschland verbracht haben, Menschen, die sozial und wirtschaftlich in die Gesellschaft unserer Stadt integriert sind, eine verlässliche Chance und wirkliche Perspektive zu geben.»
Das Aufenthaltsgesetz bietet in Paragraf 23 die Möglichkeit, bei dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das für das Aufenthaltsrecht zuständige Senatsmitglied ein Härtefallersuchen der Härtefallkommission aufgreift.