Hygienemängel: Strafen für Bäckerei und Imbiss

Das Amtsgericht Tiergarten hat Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines Imbisses und einer Bäckerei in Berlin erlassen, die gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen haben sollen.
Der Eingang vom Amtsgericht Tiergarten. © Taylan Gökalp/dpa/Archivbild

Im Fall der Bäckerei in Neukölln ging es dabei um den Vorwurf, dass sich ein Kunststofffaden und Metallsplitter in einem Fleischwolf zur Verarbeitung von Nussmasse befunden haben sollen, wie die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Montag mitteilte. Backwaren hätten verunreinigt werden können. Darüber hinaus habe die Spezialabteilung für Lebensmittelkriminalität der Amtsanwaltschaft Berlin «massive Hygienemängel» bemängelt, etwa schimmelähnliche Anhaftungen im Kühlschrank.

Im Fall des Imbisses in Britz gehe es um Hühnerfleisch in einer Currywurst, ohne dass diese entsprechend gekennzeichnet worden sei, heißt es in der Mitteilung. Dies stellt nach Angaben der Amtsanwaltschaft Berlin einen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz dar, weil eine Currywurst nach den Leitsätzen Fleischerzeugnisse aus Rind- und - beziehungsweise oder - Schweinefleisch bestehen müsse.

Für die Bäckerei werden den Angaben zufolge 16.000 Euro fällig, beim Imbiss beläuft sich die Geldstrafe auf 4200 Euro. Die Verantwortlichen der Bäckerei hätten gegen den Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage.

© dpa
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