Nach dem Verzicht der FDP-Politikerin Karoline Preisler für das Amt als Verfassungsrichterin in Brandenburg geht die schwierige Kandidaten-Suche in die Verlängerung. Zwar stehen bei der Landtagssitzung in der kommenden Woche zwei andere Kandidatinnen zur Wahl, sie gelten jedoch als chancenlos. Nötig ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Potsdamer Landesparlament. Damit muss das Verfahren im kommenden Jahr voraussichtlich neu aufgesetzt werden. Die Suche nach Kandidaten, auf die sich die Fraktionen einigen können, gilt als schwierig.
Preisler wollte die Nachfolge des Verfassungsrichters Andreas Dresen - der vor allem als Regisseur bekannt ist - antreten, dessen Amtszeit offiziell im November endete. Sie gab am Donnerstag ihren Rückzug bekannt und nannte Berichte über die Trennung von ihrem Partner als einen Grund. Laut Gesetz wird dann Dresen als Verfassungsrichter erst einmal weitermachen. Es ist festgelegt, dass Verfassungsrichter ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fortführen.
Im Januar werde «alles von vorne beginnen», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken im Landtag, Thomas Domres. Das Parlament sei gehalten, eine Lösung zu finden. Nach dem Wunsch der Linksfraktion soll ein ausgewiesener Verfassungsrechtler favorisiert werden. Aus der SPD-Fraktion hieß es ebenfalls, die Fraktionen müssten sich zeitnah über alternative Personalvorschläge verständigen.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Petra Budke, sagte, sie erwarte nicht, dass die beiden noch zur Wahl stehenden Kandidatinnen gewählt werden. Ins Rennen gehen die Grünheider Juristin Hildegard Vera Kaethner als AfD-Kandidatin und die Mahlower Anwältin Sylvia Püschel als Kandidatin von BVB/Freie Wähler.
Fraktionschefin Budke sagte: «Wir werden weiter für eine Kandidatin werben, die aus dem demokratischen Spektrum kommt.» Es kämen sowohl bisher nicht vertretene politische Kräfte als auch überparteiliche Kandidatinnen und Kandidaten in Frage.
Zuvor war der Versuch im Hauptausschuss des Landtags gescheitert, sich auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Neubesetzung zu einigen. Auch Preisler habe nicht die notwendige Zustimmung erhalten, sagte Domres von der oppositionellen Linksfraktion. Ihre Vorstellung im Hauptausschuss sei nicht überzeugend gewesen. Preislers Rückzug sei nachvollziehbar. Auch die Koalitionsfraktionen sprachen von Respekt für die Entscheidung der FDP-Politikerin.
Für die Wahl eines neues Richters oder einer Richterin am Verfassungsgericht reichen die Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen nicht aus, da eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Landtagsabgeordneten notwendig ist. Das wären mindestens 59 von 88 Stimmen. SPD, CDU, Grüne hätten zusammen mit den Linken 60 Stimmen.
Das neunköpfige Verfassungsgericht mit Sitz in Potsdam überwacht die Einhaltung der Verfassung des Landes Brandenburg. Ihm können auch Laienrichter angehören. Die Amtszeit beträgt zehn Jahre. Im Jahr 2020 hatten die Richter etwa das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen gekippt.