Der Landtag muss einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder - das sind 18 Abgeordnete - ihn beantragt. Die AfD hat 23 Mitglieder. Ein Antrag auf Einsetzung kann aber zurückgewiesen werden, wenn Verfassungsrecht verletzt wird. Bisher läuft bereits ein Untersuchungsausschuss zur Corona-Krise - der vor dem Abschluss steht - und einer zum späten Start des Flughafens BER, beide von der AfD durchgesetzt. Die Fraktion will außerdem einen zweiten Corona-Untersuchungsausschuss auf den Weg bringen.
Die AfD-Fraktion zeigte sich zuversichtlich, dass sie bald den Antrag dazu vorlegt, damit der Landtag im November darüber entscheiden kann - allerdings nicht in der ursprünglichen Fassung. Nach einem Gespräch mit dem Beratungsdienst des Landtags sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch, die Fraktion wolle einzelne Änderungen einfügen, damit der Antrag verfassungsgemäß sei. Er solle möglichst kommende Woche vorliegen. In einer ersten Empfehlung des Beratungsdienstes hieß es, in einem Ausschuss dürfe es nicht um Programm und journalistische Inhalte gehen. Die AfD will laut Entwurf unter anderem aufklären lassen, ob die Brandenburger Landesregierung ihre Rechtsaufsicht über den RBB ordnungsgemäß wahrgenommen hat.
Seit Juni waren durch Medienberichte Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei dem öffentlich-rechtlichen ARD-Sender aufgekommen. Im Rahmen einer externen Untersuchung der Vorwürfe hatte eine Anwaltskanzlei in einem ersten Teilgutachten mehrere Mängel festgestellt. Im Zentrum der Vorwürfe der Vetternwirtschaft stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Chefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide hatten Vorwürfe zurückgewiesen. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen beide. Bis zum Ergebnis gilt die Unschuldsvermutung.