Für eine Änderung der Geschäftsordnung ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wäre nach der bisherigen Geschäftsordnung für Ordnungsmaßnahmen gegen Kalbitz wie eine Rüge oder gar ein Ausschluss eine Dreiviertel-Mehrheit notwendig gewesen. Nach der geänderten Geschäftsordnung soll für solche Ordnungsmaßnahmen nun eine Zweidrittel-Mehrheit ausreichen.
Kalbitz erklärte auf Anfrage, er habe an der Sondersitzung der Fraktion wegen eines anderen Termins nicht teilgenommen. «Ich bedaure, den Inhalt der Sitzung durch die Presse erfahren und keinerlei Gelegenheit zur persönlichen Stellungnahme gehabt zu haben in dieser ebenso aufgebauschten wie künstlich skandalisierten Angelegenheit, deren Intention erkennbar ist», teilte er mit. «Darüber hinaus werde ich interne Fraktionsbeschlüsse nicht öffentlich kommentieren.»
Die Weihnachtsfeier in einem Saal des Landtags hatte auch für Ärger für die AfD-Fraktion mit der Landtagsverwaltung gesorgt. Der Saal sei am Donnerstag vergangener Woche «in einem inakzeptablen Zustand» vorgefunden worden, hatte ein Landtagssprecher erklärt. Dagegen erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch am Tag darauf, der Raum sei sauber gemacht und aufgeräumt worden.
Der frühere AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Kalbitz war nach der Annullierung seiner Parteimitgliedschaft durch das AfD-Bundesschiedsgericht im Sommer 2020 Mitglied der AfD-Landtagsfraktion geblieben. Dafür hatte die AfD-Fraktion eigens ihre Geschäftsordnung geändert.