Alle Termine im Mahler-Prozess aufgehoben

Der Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts vor dem Landgericht Potsdam bleibt unterbrochen: Eine vorläufige Begutachtung des 87-Jährigen habe ergeben, dass der Angeklagte derzeit nicht verhandlungsfähig sei, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Daher seien alle Verhandlungstermine abgesagt worden. Eine grundsätzliche Begutachtung des 87-Jährigen stehe aber noch aus. Die Fortsetzung des Prozesses sei daher ungewiss, sagte der Sprecher.
Horst Mahler, ehemaliger NPD-Anwalt. © Fabian Sommer/dpa/Archivbild

Nachdem der 87-Jährige in der Verhandlung am Freitag über gesundheitliche Probleme geklagt habe, hatte das Gericht die Begutachtung angeordnet. Dann wurden die Verhandlungstermine am Montag und Dienstag kurzfristig abgesagt. In dieser Woche wollte das Gericht die Abschlusserklärung Mahlers hören und am Donnerstag möglicherweise das Urteil sprechen.

In der vergangenen Woche hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer 4 Jahre und 8 Monate Haft für Mahler gefordert. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.

Die Anklage wirft Mahler rechtswidrige Äußerungen in elf Schriften vor, die er zwischen 2013 und 2017 teils aus der damals verbüßten Haft heraus über das Internet und Mails verbreitet haben soll. Darin beschwört er einen angeblichen Kampf des «deutschen Volksgeistes» gegen das Judentum, das auf Weltherrschaft ausgerichtet sei. Mahler hatte im Prozess eingeräumt, die Schriften verfasst zu haben und diese auch verteidigt.

Der 87-Jährige war bereits mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilt worden und hatte seine Freiheitsstrafen von 2009 bis Oktober 2020 mit einer Haftunterbrechung in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel abgesessen. 2015 war Mahlers Haft wegen seiner schweren Erkrankung unterbrochen worden. Als er die Strafe im April 2017 wieder antreten sollte, floh der damals 81-Jährige nach Ungarn und bat dort vergeblich um politisches Asyl. Nach seiner Auslieferung im Sommer 2017 musste Mahler seine Reststrafe absitzen.

© dpa
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