Ein zunächst für den 3. Februar festgelegter Termin für die Eröffnung der Hauptverhandlung sei von der Kammer aber wieder aufgehoben worden, sagte Landgerichtssprecher Johannes Elliesen am Dienstag. Sobald die neuen Termine festgelegt seien, sollen diese auf der Webseite des Gerichts veröffentlicht werden. Das Verfahren vor der Jugendkammer ist aber nicht öffentlich.
Das Landgericht Cottbus hatte den Angeklagten im Mai 2020 nach mehr als 100 Verhandlungstagen freigesprochen, weil die Kammer Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten hatte. Dem zur Tatzeit 17-Jährigen war zur Last gelegt worden, die Rentnerin im Dezember 2016 getötet und dann beraubt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil sie die kriminaltechnischen Untersuchungen für mangelhaft hielt.
Nach dem Freispruch hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Fall hatte über die Grenzen von Cottbus hinaus für Schlagzeilen gesorgt.