Kindesmissbrauch: Sechs Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Ein vorbestrafter Sexualstraftäter ist wegen erneuten Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Zudem ordnete das Berliner Landgericht am Donnerstag anschließende Sicherungsverwahrung gegen den 44-jährigen Mann an. Der Angeklagte, der nach Verbüßung einer Haftstrafe unter Führungsaufsicht stand und sich Kindern nicht nähern durfte, sei gefährlich für die Allgemeinheit, begründeten die Richter am Donnerstag. Eine Therapie über einen Zeitraum von 27 Monaten sei erfolglos geblieben. 
Schilder an der Fassade des Landgerichts Berlin. © Sonja Wurtscheid/dpa

Der 44-Jährige wurde des Missbrauchs eines Kindes in sechs Fällen schuldig gesprochen. Bei dem Opfer handelte es sich laut Urteil um einen damals acht Jahre alten Jungen aus der Nachbarschaft des Angeklagten. Im Juni und Juli 2022 habe sich der 44-Jährige in seiner Wohnung in Berlin-Charlottenburg mit dem Jungen getroffen. Bei Übernachtungen sei es zu sexuellen Übergriffen gekommen. «Er ging planvoll vor, baute zunächst Vertrauen auf», sagte der Vorsitzende Richter. Der Junge leide bis heute unter anderem unter Schlafstörungen, er sei in seinem Grundvertrauen erschüttert. 

Der Landschaftsgärtner stand bereits in zwei früheren Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Zuletzt wurde er 2016 in Berlin für Taten, die er als Betreuer in einem Feriencamp begangen hatte, zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Darin einbezogen wurde eine frühere Verurteilung zu einer Haftstrafe. Nach der Verbüßung wurde der Mann im Juni 2020 für fünf Jahre unter Führungsaufsicht gestellt. Ihm wurde unter anderem die Weisung erteilt, keinen Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. 

Die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nach verbüßter Strafhaft sei wegen Wiederholungsgefahr erforderlich, so das Gericht. Diese ergebe sich aus einem vorliegenden Hang - «eine fest eingeschliffene Neigung besteht». Es sei nicht sicher, dass der pädophile Mann nach der Strafhaft nicht mehr gefährlich sein werde. Dem Urteil war eine Verständigung aller Prozessbeteiligten vorausgegangen. Der Angeklagte hatte gestanden. 

© dpa
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