Klima-Volksentscheid: Verfassungsgericht weist Eilantrag ab

Die Regierende Bürgermeisterin Giffey und die SPD im Senat haben sich durchgesetzt. Der Klima-Volksentscheid wird nicht am selben Tag wie die Abgeordnetenhauswahl, sondern erst sechs Wochen später stattfinden. Das oberste Gericht hat kein Problem mit dem Beschluss.
Demo mit einem Banner mit der Aufschrift "Giffey: Klima-Volksentscheid am 12. Februar!". © Lena Lachnit/dpa

Über den Berliner Volksentscheid zur Klimaneutralität bis 2030 wird wie vom Senat geplant erst am 26. März 2023 abgestimmt. Die Initiatoren des Volksentscheids scheiterten auch vor dem Landesverfassungsgericht mit einem Eilantrag, mit dem sie die Abstimmung auf den 12. Februar legen lassen wollten, parallel zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl. Der Antrag wurde am Mittwochabend abgelehnt, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte.

Die Initiative war schon vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht damit gescheitert, ihr Anliegen auf diesem Weg durchzusetzen. Von der Zusammenlegung der Termine versprach sich die Initiative eine höhere Beteiligung an dem Volksentscheid und dadurch eine bessere Erfolgsaussicht.

Der Senat hatte den späteren Termin am 26. März beschlossen. Die Landeswahlleitung und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) waren der Auffassung, die Zeit reiche nicht, Wahl und Volksentscheid parallel vorzubereiten. Die Grünen forderten hingegen nur einen Termin für Wahl und Abstimmung, konnten sich im Senat aber nicht gegen Spranger und die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) durchsetzen.

Das Landesverfassungsgericht erklärte den Eilantrag der Initiative für zulässig, aber unbegründet, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Entscheidung des Senats für zwei Termine sei nicht zu beanstanden. Der Senat habe einen Ermessensspielraum bei der Festlegung des Termins für die Volksabstimmung und müsse sich dabei von sachlichen Erwägungen leiten lassen. Dazu zähle auch die Prognose, dass es bei der Zusammenlegung von Abstimmung und Wahl wegen der knappen Zeit zu organisatorischen Problemen kommen könne. An dieser Prognose sei nichts zu beanstanden, der Senat habe die Grenzen seines Spielraums nicht überschritten.

Das Bündnis «Klimaneustart» will erreichen, dass Berlin bis 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden. Giffey hält das für nicht erreichbar.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Kultur
Kauzig, markant, präsent - Peter Simonischek ist tot
Fußball news
Duell der Systeme: Sportchefs Krösche und Eberl im Aufwind
Tv & kino
«Aktenzeichen XY»-Spezial zu verbreiteten Betrugsmaschen
Reise
Tui baut Urlaubsangebot für die Türkei deutlich aus
Games news
PS4 Controller kalibrieren: Geht das? 
Auto news
Fehlkauf vermeiden: Pedelecs lieber nicht spontan kaufen
Das beste netz deutschlands
Zusatznetze für den Festivalsommer 2023: Vodafone rüstet 75 Events mit zusätzlicher Mobilfunk-Technik auf
Das beste netz deutschlands
E-Mail-Postfächer haben nicht ausgedient