Hintergrund ist die Klage eines Unternehmens, das eine Feuerbestattungsanlage in Berlin betreiben wollte. Die Senatsverwaltung wollte den Angaben zufolge aber den Antrag nicht genehmigen. Dies sei damit begründet worden, dass es genug öffentliche Krematorien gebe und sie die Anforderungen an eine sichere und würdevolle Feuerbestattung mehr erfüllten.
Das Verwaltungsgericht urteilte, eine würdevolle Feuerbestattung könne «auch durch weniger einschneidende Maßnahmen ausreichend gewahrt werden» - etwa, wenn das Betriebskonzept überprüft wird. Außerdem könne das Land Berlin den Antrag nicht deshalb ablehnen, weil der Bedarf durch öffentliche Krematorien gedeckt sei. Dies müsse der Gesetzgeber ausdrücklich regeln. Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist möglich.