Wenn es zu einer erheblichen Störung der Gasversorgung kommen sollte, könnte die Regierung die Notfallstufe ausrufen. Der Staat müsste einschreiten, um die Versorgung insbesondere privater Haushalte oder zum Beispiel sozialer Einrichtungen sicherzustellen. Dann könnten es auch zu Anordnungen zur Abschaltung von Industriekunden kommen oder Vorgaben für End- und Großverbraucher, den Verbrauch zu verringern.
Die für Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister appellierten an die Bundesnetzagentur, im Falle der Gasnotlage seien bei einer Abwägungsentscheidung solche Kultureinrichtungen zu priorisieren, «die Kulturgut von großer Bedeutung für das kulturelle Erbe bewahren und die aus konservatorischen Gründen zur Abwendung von Schäden auf die stabile und ausreichende Energieversorgung angewiesen sind».
In Museen beispielsweise müssen mitunter klimatische Anforderungen sichergestellt sein, um Schäden wie Schimmelbildung zu verhindern. Kultureinrichtungen und deren Trägern wird «dringend empfohlen, zeitnah Maßnahmen des Risikomanagements und der Notfallplanung zu ergreifen», heißt es in den Empfehlungen.
Roth hatte bereits Anfang August mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen beraten. Am Mittwoch schalteten sich Vertreter von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erneut zusammen. Nicht nur ein möglicher Versorgungsengpass, auch die gestiegenen Energiepreise beschäftigen die Kulturbranche.
Roth hatte Anfang September finanzielle Unterstützung angekündigt und teilte auch am Mittwoch mit, der Bund werde «zur Bewältigung der rapide steigenden Energiekosten die Kultureinrichtungen in Deutschland zielgerichtet mit Restmitteln des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen unterstützen». Nach Angaben ihres Sprechers soll es sich um mindestens eine Milliarde Euro handeln.