Das Berliner Landgericht hatte voriges Jahr einen der Männer, einen damals 22-Jährigen, wegen Mordes zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft hatten dagegen Revision eingelegt, über die der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig nun verhandelte.
Die Staatsanwaltschaft wollte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht erreichen. Der junge Mann war zur Tatzeit 20 Jahre und neun Monate alt. Die Verteidigung hatte dagegen gefordert, ihn nur wegen Beihilfe zu verurteilen, weil er nicht der Haupttäter gewesen sei. Der BGH will am Donnerstag (10.00 Uhr) entscheiden, ob das Berliner Urteil Bestand hat oder der Fall erneut verhandelt werden muss.
Zwei weitere Männer waren im Zusammenhang mit der Tat ebenfalls schuldig gesprochen worden, einer wegen gemeinschaftlichen Mordes und einer wegen Raubes. Ein vierter Verdächtiger wurde später festgenommen.