Angeklagt sind der 46 Jahre alte Arafat A.-Ch. und drei seiner Brüder unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Untreue. Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist Zeuge und Nebenkläger in dem Strafverfahren.
Die Audiodatei war während des Prozesses aufgetaucht. Sie soll bei einem für das Verfahren entscheidenden Treffen des Musikers und seines Ex-Managers am 18. Januar 2018 angefertigt worden sein. Aus Sicht der Verteidiger der Angeklagten widerlegt der Mitschnitt die Darstellung von Bushido. Der Musiker zweifelt dessen Echtheit an. Vor einer Woche war die Datei in deutscher und arabischer Sprache im Beisein eines Dolmetschers stundenlang angehört worden. Hinterher bezeichnete dieser sein Gutachten als mangelhaft. Darum soll die Prozedur mit einem anderen Dolmetscher wiederholt werden.
Zudem ist die Videovernehmung eines wichtigen Zeugens in der Türkei geplant. Das Rechtshilfeersuchen sei dort eingegangen, nun gehe es darum, Termine für die Audiovernehmung abzustimmen, sagte Richter Mrosk. Der Türke mit Verbindungen zu kriminellen Mitgliedern von Berliner Clans war wegen Gewalttaten sowie Drogenhandels aufgefallen und zuletzt angeklagt im Zusammenhang mit einer Schießerei. Im März 2021 wurde er abgeschoben. Weil ihm die Behörden eine Einreise nach Deutschland verwehren, kann der Mann nicht in Berlin vor Gericht als Zeuge gehört werden.