Ein Tier aus dem Bestand habe am Wochenende Auffälligkeiten gezeigt, erläuterte der stellvertretende Ministeriumssprecher Dominik Lenz. Die Ermittlungen des Veterinäramtes zur Eintragsursache des Erregers liefen. Seit Januar breitet sich die Tierseuche im südlichen Kreis Spree-Neiße vor den Toren von Cottbus aus. Vor einer Woche war im Stadtgebiet der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest bei einem toten Wildschwein südlich der A15 festgestellt worden.
Das betroffene Gebiet soll nach Angaben des Sprechers als Sperrzone III ausgewiesen werden. Das bedeutet eine Schutzzone in einem Radius von drei Kilometer und einer Überwachungszone mit einer Reichweite von zehn Kilometer. Verbraucherschutzstaatssekretärin Antje Töpfer appellierte erneut an alle schweinehaltenden Betriebe, besonders auch an Kleinsthaltungen, vorgeschriebene Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten, um weitere Ausbrüche zu verhindern.
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich seit etwa zweieinhalb Jahren entlang der Grenze zu Polen aus. Im Landkreis Spree-Neiße war im September 2020 bundesweit der erste Schweinepest-Ausbruch beim Schwarzwild amtlich festgestellt worden. Im Juli des vergangenen Jahres gab es einen weiteren ASP-Ausbruch in einem Schweinemastbestand im nördlichen Landkreis Uckermark.
In Brandenburg wurde nach Ministeriumsangaben bislang bei insgesamt 3007 Wildschweinen ASP festgestellt. Sie ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine betrifft. Fast immer verläuft sie tödlich. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt vom Menschen über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung oder Fahrzeuge sowie Futter in andere Gebiete übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht gefährlich.