In Brandenburg ergab eine Umfrage des RBB, dass mehr als die Hälfte der 18 Kommunalverwaltungen - nämlich zehn Kommunen - bislang die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht noch nicht kontrolliert haben.
Die Mehrwegangebotspflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Damit sollen Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf aber nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.