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Kohlekraftgegner wollen Verhandlung in Tagebau verlegen

Im September 2022 sollen Kohlekraftgegner die Versorgung des Kraftwerks Jänschwalde mit Braunkohle blockiert haben. Zwei von ihnen saßen bereits verurteilt in Haft, weil sie ihre Identität nicht preisgeben wollten. Nun ist der Fall wieder vor Gericht.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Wegen des Vorwurfs der Teilnahme an einer Blockade des Kohlekraftwerks Jänschwalde in der Lausitz hat vor dem Landgericht Cottbus am Freitag ein Berufungsverfahren gegen zwei Kohlekraftgegner begonnen. Die Frau und der Mann erschienen im Verhandlungssaal mit farbigen Perücken und bunten Sonnenbrillen. Mit etwa einem Dutzend Klimaaktivisten hatten sie vor den Toren des Landgerichts auf den Beginn des Verfahrens gewartet.

Die beiden sollen im September vergangenen Jahres mit 18 anderen Klimaaktivisten auf das Gelände des Kohlekraftwerks eingedrungen sein, sich an Gleise festgekettet und Förderanlagen besetzt haben. Der Energiekonzern Leag fuhr deswegen zwei Kraftwerksblöcke zeitweise herunter. Das Unternehmen gab laut Gericht einen Schaden in Höhe von etwa drei Millionen Euro durch die Blockade an. Anders als die anderen Kohlekraftgegner sollen sich der Mann und die Frau nach ihrer Festnahme geweigert haben, ihre Namen zu nennen. Aus diesem Grund saßen sie bereits knapp drei Monate in Haft.

Zu Prozessbeginn beantragte der angeklagte Mann, die Gerichtsverhandlung in den Tagebau Jänschwalde zu verlegen. Das könne helfen, den Prozess besser zu verstehen, sagte er zu dem Vorsitzenden Richter. Dieser lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Tagebau sei für die Durchführung einer Verhandlung ungeeignet. Zudem ergebe sich aus Videos der Ermittlungen, wie es in Tagebau und Kraftwerk Jänschwalde aussehe.

Die Frau und der Mann waren im November bereits vom Amtsgericht Cottbus zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden - wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung öffentlicher Betriebe. Die einzelnen Punkte beinhaltete auch die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Knapp drei Monate waren die beiden Aktivisten bereits im Gefängnis. Gegen das Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die beiden Angeklagten Berufung ein. Im jetzt begonnenen Berufungsverfahren bleibt die Staatsanwaltschaft bei ihren Vorwürfen.

Das geforderte Strafmaß wurde noch nicht verkündet. Die Verteidigung fordert den Freispruch für die zwei Kohlekraftgegner. Sie bezeichnete den Umgang von Staatsanwaltschaft und Gericht als «hart». Die U-Haft sei «Erzwingungshaft» gewesen, es hätte auch andere Möglichkeiten der Verfahrenssicherung gegeben, kritisierten sie. Zudem sieht die Verteidigung den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und Nötigung sowie der Störung öffentlicher Betriebe nicht erfüllt. Zu klären sei unter anderem, ob der Energiekonzern Leag ein öffentlicher Betrieb sei und ob tatsächlich Versorgungsgefahr bestanden habe, so die beiden Verteidiger.

Zu den konkreten Tatvorwürfen äußerten sich die beiden Angeklagten am ersten Prozesstag nicht. In ihrer Einlassung kritisierten sie aber die großen Energiekonzerne und den Staat, der nichts gegen die Klimakrise tue. Stattdessen würden Klimaaktivisten kriminalisiert und öffentlich als Verbrecher und Ökoterroristen bezeichnet. «Uns wird unterstellt, kriminelle Energie zu haben - die Einzigen, die hier im wahrsten Sinne des Wortes kriminelle Energie verbreiten, ist die Leag mit ihrem fossilen Strom aus Braunkohle», erklärte die Angeklagte.

Vor dem Eingangstor zum Gelände des Landgerichts hatten sich vor Prozessbeginn etwa 15 Kohlekraftgegner versammelt. Sie protestierten gegen das Verfahren und forderten eine andere Klimapolitik.

Ein zweiter Verhandlungstermin in dem Berufungsverfahren ist für den 12. Juli angesetzt. Das Urteil gegen die Kohlekraftgegner ist erst rechtskräftig, wenn niemand mehr Rechtsmittel einlegt.

© dpa ⁄ Silke Nauschütz, dpa
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