Zudem wurden in einem Strafverfahren gegen einen 23-jährigen Klimaschutz-Aktivisten zwei wegen Nötigung verhängte Strafen in Höhe von jeweils 1500 Euro rechtskräftig. Das Amtsgericht verwarf Einsprüche des Mannes gegen auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassene Strafbefehle, weil der 23-Jährige zur mündlichen Verhandlung am Freitag «nicht ausreichend entschuldigt» fehlte.
Im Prozess gegen den 40-Jährigen ging es um Blockaden der Gruppe Letzte Generation im Januar und Februar 2022. Der Programmierer hatte sich jeweils mit weiteren Klimaschutz-Aktivisten auf eine vielbefahrene Straße gesetzt. Betroffen waren meistens Ausfahren der Berliner Stadtautobahn A100. In einem Fall habe auch ein Arzt im Stau gestanden, der zu einer Operation in einem Krankenhaus musste, hieß es im Prozess.
Es wurden Staus verursacht, von denen viele Menschen betroffen gewesen seien, hieß es unter anderem im Urteil. Mit einer Strafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Angeklagte hatte auf Freispruch plädiert. Solche Aktionen seien nötig, um Aufmerksamkeit für das Thema Klimanotstand er erreichen, erklärte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Justiz der Hauptstadt ist seit Monaten mit einer Vielzahl von Verfahren gegen Klimaschutz-Demonstranten nach Straßenblockaden befasst. Wird gegen zunächst erlassene Strafbefehle Einspruch eingelegt, kommt es zur mündlichen Verhandlung. Für die kommende Woche sind am Amtsgericht Tiergarten vier solcher Prozesse geplant.