Der Angeklagte hatte sich im Februar dieses Jahres mit elf weiteren Aktivisten der Gruppe «Aufstand der letzten Generation» im Bereich der Zufahrt zur Autobahn A100 im Bereich der Anschlussstelle Beusselstraße in Berlin-Moabit auf die Fahrbahn gesetzt. Zwei andere Demonstranten hätten sich mit Sekundenkleber festgeklebt.
Der 21-Jährige sagte im Prozess, er stehe zu der Tat. «Trotz des Klimanotstands passiert nicht genug.» Demonstrationen würden aus seiner Sicht nicht ausreichen - «wir müssen stören, um zu schützen». Für eine Rettungsgasse sei bei der Aktion allerdings gesorgt gewesen. Gegen den 21-Jährigen war zunächst ein Strafbefehl ergangen. Weil er Einspruch eingelegt hatte, kam es zur mündlichen Verhandlung. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Gericht folgte im Wesentlichen der Staatsanwältin und verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro. Das Anliegen Klimaschutz sei «mehr als aller Ehren wert», so der Richter. Durch die Blockade aber seien viele Menschen in ihrer Fortbewegungsfreiheit eingeschränkt worden. «Sie haben es gezielt darauf angelegt, die Grundrechte anderer Menschen einzuschränken, das ist als verwerflich anzusehen», begründete der Richter weiter.
Die Aktivisten fordern von der Bundesregierung mehr Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. Nach Justizangaben wurden inzwischen auf Antrag der Staatsanwaltschaft rund 150 Strafbefehle nach Straßenblockaden erlassen - fünf seien ohne Einspruch rechtskräftig geworden, in nunmehr drei Fällen sei es zu Schuldsprüchen nach einer mündlichen Verhandlung gekommen. In einem Fall habe ein Richter den Erlass eines Strafbefehls abgelehnt. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden worden sei.