Er halte den vom Parteitag beschlossenen Antrag für nicht zielführend, zitierte die Zeitung den rechtspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Jan Lehmann. In dem vom Parteitag beschlossenen Antrag heißt es: «Der Rechtsstaat muss Meinungsäußerungen auch dann aushalten, wenn die Protestformen noch so stark am Nervenkostüm vieler nagen. Der polizeiliche Unterbindungsgewahrsam darf keinen Sanktionscharakter bekommen.» Eine pauschale Verlängerung sei unverhältnismäßig.
Rot-Grün-Rot hatte die Dauer des Gewahrsams 2021 von vier Tagen auf 48 Stunden verkürzt. In anderen Bundesländern dauert der Präventivgewahrsam zum Teil deutlich mehr, in Bayern sind es zwei Monate. Mit dem Instrument Präventivgewahrsam sollen Menschen in Gewahrsam kommen, wenn sie aus Sicht der Behörden vor einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit «von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit» stehen, wie es im bayerischen Gesetz heißt.