Keine Einigung im Streit um Schadenersatz nach Razzia

Im Streit um Schadenersatz nach einer Razzia im Berliner Großbordell «Artemis» hat das Kammergericht das letzte Wort. Das Land Berlin hat einem Vergleichsvorschlag nicht zugestimmt, wie Kläger und Senatsjustizverwaltung am Mittwoch übereinstimmend mitteilten. Das Gericht hatte dem Land bis zum 22. November Zeit gegeben zu überlegen, ob nach langen Verhandlungen doch noch eine Einigung möglich ist. Nachdem es keine gütliche Einigung gibt, wird die zuständige Zivilkammer nun nach Gerichtsangaben am 20. Dezember ihre Entscheidung verkünden. Zuvor hatte die «B.Z.» berichtet.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Hintergrund: Hunderte Polizisten, Zollfahnder und Staatsanwälte hatten am 14. April 2016 das Bordell durchsucht. Mehrere Verdächtige waren damals festgenommen worden. Danach hatte die Staatsanwaltschaft unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Doch die Vorwürfe fielen in sich zusammen. Ende 2018 ließ das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die zwei Betreiber des Bordells klagten daraufhin auf Schadenersatz von mindestens 200 000 Euro und verlangen eine Entschuldigung.

Das Kammergericht hatte im Berufungsverfahren in den zurückliegenden Monaten deutlich gemacht, dass seitens des Landes Fehler gemacht worden und eine Entschuldigung samt Entschädigung angebracht seien. Das Gericht legte dem Berlin eine einvernehmliche Beilegung des Streits nahe. Dazu gehörte der Vorschlag, 25 000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen - statt Schadenersatz an die Bordellbetreiber zu leisten. Anfangs hatte das Gericht noch eine Summe von 50 000 Euro genannt.

«Berlin hat die letzte Chance sausen lassen», kommentierte Klägeranwalt Ben M. Irle die Entscheidung des Landes. Nach den bisherigen Worten des Gerichts sei davon auszugehen, dass ein Urteil zu Ungunsten des Landes ausfalle und es deutlich mehr zahlen müsse.

Aus Sicht der Justizverwaltung gab der jüngste Vergleichsvorschlag das Zwischenergebnis der Verhandlungen nicht umfassend wieder. Man sei «haushalterisch nicht in der Lage, jeden Betrag zu zahlen», teilte eine Sprecherin mit. Sie verwies zudem auf die Entscheidung des Landgerichts in erster Instanz, das keine Amtspflichtverletzung erkannt und die Klage abgewiesen hatte. «Dieses Urteil halten wir so lange für richtig, bis eine anderslautende gerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden ist», so die Sprecherin.

© dpa
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