Sie hatte nach der Verhaftung der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten bei einer Großrazzia gegen die «Reichsbürger»-Szene angekündigt, alle Instrumente nutzen zu wollen. Dazu gehören auch Eilanträge bei den Dienstgerichten. Deren Ziel ist es etwa, die Richterin des Dienstes zu entheben und deren Bezügen einzubehalten. «Eine Richterin, der es an Verfassungstreue mangelt, kann kein Recht sprechen», sagte Kreck.
Entsprechende Schritte seien wie angekündigt erfolgt, sagte ein Justizsprecher. Unmittelbar nach der Verhaftung von Malsack-Winkemann hatte die Justizsenatorin Berufung beim Dienstgerichtshof am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dieses hatte es im vergangenen Oktober abgelehnt, die Richterin wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen.
Parallel wurde am Landgericht Berlin ein Disziplinarverfahren eingeleitet gegen die 58-Jährige. Außerdem wurde die Juristin aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschlossen.
Zum aktuellen Stand des Falles machte ein Gerichtssprecher am Donnerstag keine Angaben, weil Disziplinarverfahren «grundsätzlich nicht öffentlich» seien.