Das Bundesverfassungsgericht hatte schon Mitte Januar eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, wie ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mitgeteilte. «Ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen wird es in Berlin in Zukunft nicht mehr geben», erklärte Kreck. «Auch die anderen im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche werden überprüft werden müssen.» Das gelte auch für die Justiz. «Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.»
Damit steht das umstrittene Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage. Es untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.
Das Bundesarbeitsgericht hatte im August 2020 einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, eine Entschädigung von rund 5159 Euro zugesprochen, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018, gegen die das Land in Revision gegangen war.