Justizministerin verteidigt Amtsenthebung zweier Richter

Das Arbeitsgericht in Eberswalde schließt wegen einer Reform, zwei Richter werden versetzt und wehren sich dagegen. Zweimal haben sie Erfolg vor Gericht. Justizministerin Hoffmann äußert sich zu den Fällen - auch zur Rücktrittsforderung.
Susanne Hoffmann
Susanne Hoffmann (CDU), Ministerin der Justiz des Landes Brandenburg, sitzt im Landtag. © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hat die umstrittene Amtsenthebung zweier Arbeitsrichter verteidigt, die sich gegen eine Versetzung wehren. «Es ist das rechtliche Instrument, um die Richter danach wieder in ein anderes Richteramt berufen zu können», sagte Hoffmann den «Potsdamer Neuesten Nachrichten» (Samstag). Eine Einigung sei in beiden Fällen gescheitert. Wenn innerhalb von drei Monaten nach dem Start der neuen Gerichtsstruktur keine Versetzung erfolge, wären die Richter faktisch des Amtes erhoben und würden bis zur Pensionierung besoldet, müssten aber nicht arbeiten. Die «Märkische Allgemeine» berichtete (Samstag), beide Richter hätten Widerspruch eingelegt. Der Anwalt eines Richters bestätigte dies für seinen Mandanten.

Zum Jahresbeginn fielen zwei von sechs Arbeitsgerichtsbezirken weg, das Arbeitsgericht Potsdam schloss. Das Arbeitsgericht in Eberswalde wurde zur Außenkammer des Gerichts Frankfurt (Oder). Die Ministerin begründet die Reform mit sinkenden Verfahrenszahlen. Zwei Arbeitsrichter aus Eberswalde wehrten sich gegen ihre Versetzungen an andere Gerichte. Das Justizministerium unterlag in zwei Entscheidungen des Dienstgerichts des Landes vom Dezember und März. Das Dienstgericht - das zum Beispiel bei Versetzungen und Entlassungen von Richtern entscheidet - erklärte in den Beschlüssen, der Richterwahlausschuss hätte beteiligt werden müssen.

Die Ministerin verteidigte die Versetzung. «Vorsorglich hatten wir die beiden Fälle in den Richterwahlausschuss gebracht, allerdings mit dem Hinweis, dass wir das letzte Entscheidungsrecht beim Ministerium sehen», sagte die Ministerin. «Nachdem der Richterwahlausschuss seine Zustimmung verweigert hatte, haben wir in Wahrnehmung unserer Verantwortung als Dienstherr die Versetzung angeordnet.» Mit der Entscheidung des Dienstgerichtshofes gebe es nun Klarheit. Sie räumte ein: «Natürlich bin ich über das Bild nach außen unglücklich.»

Hoffmann kritisierte, dass Versetzungen aus gerichtsorganisatorischen Gründen in keinem anderen Bundesland in die Zuständigkeit des Richterwahlausschusses fielen. Eine solche Praxis sei «aus unserer Sicht mit den Regelungen des Grundgesetzes nicht vereinbar». Der elfköpfige Ausschuss entscheidet mit Minister oder Ministerin unter anderem über Einstellung und Versetzung von Richtern.

Die Landtagsfraktion von BVB/Freie Wähler fordert Hoffmanns Rücktritt, die Linksfraktion sieht das Vertrauen der Richterschaft verspielt. Für einen Rücktritt sieht Hoffmann allerdings «keinen Grund». Die Neue Richtervereinigung warf ihr Vorgehen mit der «Brechstange» gegen die rechtsstaatliche Gewaltenteilung vor.

Auf die Justiz rollt eine große Pensionierungswelle zu. Bis zum Jahr 2028 würden allein in der ordentlichen Gerichtsbarkeit - also den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten - 122 Richterinnen und Richter das Pensionsalter erreichen, teilte das Justizministerium mit. «Dies ist etwa ein Viertel des richterlichen Personals.» Für diese größere Zahl von Altersabgängen sei aber Vorsorge getroffen worden. Es gebe einen Einstellungskorridor, mit dem vorübergehend die zusätzliche Einstellung von richterlichen Nachwuchskräften möglich werde.

© dpa
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