Prozess nach Todesfahrt in Berlin beginnt im Februar

Ein Mann rast am Berliner Ku'damm in Fußgängergruppen. Eine Frau stirbt, viele Menschen werden verletzt. Vor allem eine Schulklasse aus Hessen ist betroffen. Nun kommt der Fall vor Gericht.
Ein Auto steht im Schaufenster eines Geschäfts auf der Tauentzienstraße, nachdem es in eine Gruppe von Menschen gefahren war. © Christoph Soeder/dpa/Archivbild

Acht Monate nach der Todesfahrt in der Berliner Innenstadt mit einer Toten und zahlreichen Schwerverletzten kommt der mutmaßliche Täter vor Gericht. Der Prozess ist für den 7. Februar vor dem Landgericht Berlin geplant, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen unter anderem vollendeten «Heimtückemord» sowie 16-fachen Mordversuch vor. Der Mann soll am 8. Juni 2022 mit einem Auto auf dem Ku'damm und der Tauentzienstraße in Fußgängergruppen gefahren sein. Besonders betroffen war eine Schulklasse aus Hessen.

Der 29-Jährige ist seitdem in einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten legt nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Schuldunfähigkeit des Mannes nahe. Die Behörde strebt in einem sogenannten Sicherungsverfahren die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an, sollte sich im Prozess bewahrheiten, dass er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war. Es sei sonst zu befürchten, dass er ohne Behandlung weitere gefährliche Taten begehen werde.

An jenem Juni-Tag soll der 29-Jährige zunächst bewusst in die Schülergruppe gefahren sein. Dabei kam eine 51 Jahre alte Lehrerin ums Leben. Ein Kollege sowie zwölf Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 17 Jahren wurden verletzt, manche lebensgefährlich.

Danach setzte der Täter die Fahrt fort und fuhr ungebremst über die Einmündung der Marburger Straße hinweg auf den gegenüberliegenden Gehweg. Dort erfasste er zwei Männer und eine schwangere Frau und verletzte sie ebenfalls schwer. Schließlich krachte der Mann mit dem Fahrzeug in die Schaufensterscheibe eines Parfum-Geschäfts.

Viele der Betroffenen werden in dem Prozess als Zeugen aussagen müssen. Elf von ihnen sind bislang nach Angaben des Gerichts auch als Nebenkläger beteiligt. Für den ersten Verhandungstag habe die zuständige 22. Strafkammer jedoch noch keine Zeugen geladen, sagte die Sprecherin.

© dpa
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