Dagegen wehrte sich der Polizist vor Gericht - zunächst erfolglos. Nach Ansicht der Richter hat der Polizist bei dieser Art der Nebentätigkeit seine dienstliche Pflichten verletzt. Das Interview mit dem Angehörigen eines Berliner Clans offenbare «ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu», so die zuständige 36. Kammer. Dies begründe Zweifel daran, ob der Beamte sein Amt künftig pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde. Als Polizeibeamter unterliege er besonderen Treuepflichten gegenüber seinem Dienstherrn, denen private Kontakte in diese Szene widersprächen.
Gegen die Entscheidung ist nach Gerichtsangaben bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden. Von der Polizei lagen zunächst keine Angaben dazu vor, ob gegen den Beamten auch disziplinarische Schritte eingeleitet wurden.
Nach Angaben der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) gibt es disziplinarrechtliche Maßnahmen. Die Entscheidung des Gerichts sei richtungsweisend, wenn es um die private Präsenz von Polizisten bei sozialen Medien gehe, erklärte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. «Es ist gut, dass Berlins Polizei die Gefahren mittlerweile erkannt hat und an verbindlichen und transparenten Regeln und Tipps arbeitet.» Die Thematik «Insta-Cops» sei lange vernachlässigt worden.