Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat laut Senat bislang in 442 Fällen Strafanzeige beim Landeskriminalamt (LKA) gestellt, weil der Verdacht bestehe, dass falsche Angaben gemacht wurden bei der Beantragung von Corona-Hilfen des Bundes oder des Landes. Bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa seien zudem 11 Fälle erfasst, bei der es etwa um Corona-Sonderstipendien gehe oder die Förderung von Kulturveranstaltungen.
Angaben zum potenziellen Schaden machte die Justizverwaltung nicht. Dazu seien Aussagen erst nach Abschluss der Ermittlungen möglich. Hunderte Verfahren sind zwischenzeitlich jedoch vor Gericht gelandet. Nach den Angaben wurde bislang in 988 Fällen eine Geldstrafe verhängt. Diese bewegte sich nach den Angaben überwiegend zwischen 1000 bis 5000 Euro. In rund 70 Fällen mussten bis 10.000 Euro gezahlt werden, in sechs Fällen noch höhere Beträge. In 45 Verfahren wurden die Beschuldigten laut Justizverwaltung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, meist zur Bewährung.