Polizei rüstet sich für Silvester

Nach zwei Corona-Jahreswechseln mit Einschränkungen ist nun wieder normales Feiern erlaubt: Für Partys gibt es keine maximal erlaubte Personenzahl, der Handel darf wieder Silvesterfeuerwerk verkaufen. Doch für die Pyrotechnik gibt es klare Bestimmungen.
Silvesterfeuerwerk
Explodierende Feuerwerksraketen sind Silvester am Nachthimmel zu sehen. © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Nach zwei Jahreswechseln mit Corona-Beschränkungen darf nun wieder in großen Gruppen gefeiert und auch Silvesterfeuerwerk gezündet werden. Die Polizei in Brandenburg stellt sich auf viele Einsätze ein. «Ich kann nur appellieren, das Feuerwerk nicht zu lange in der Hand zu behalten, nicht in Menschengruppen oder auf fahrende Autos zu werfen», sagte Kathrin Schwartz, Sprecherin im Polizeipräsidium Potsdam, der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Das seien Unfälle aus Leichtsinn, Polizei und Feuerwehr hätten dabei die größten Einsätze.

«Die Polizei hat generell den Jahreswechsel auf ihrem Schwerpunktkalender, weil die Einsatzzahlen und Notrufe steigen», so Schwartz. Im vergangenen Jahr waren nach ihren Angaben Hunderte Beamte im Einsatz. Allerdings gab es wegen der Corona-Regeln weniger Einsätze unter freiem Himmel. Zudem galt ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik. Dieses Silvester laufe ohne diese Beschränkungen, mit einer Zunahme der Notrufe werde gerechnet.

Seit Donnerstag darf in Deutschland für drei Tage Feuerwerk verkauft werden. In den beiden Vorjahren war der Verkauf wegen der Corona-Pandemie verboten. Ab Silvester 0 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr darf dann nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in Deutschland zugelassene Pyrotechnik abgebrannt werden. Verordnungen und Gesetze können die Kommunen ergänzen.

Der Zoll hat den Kauf von Pyrotechnik in Polen im Visier. Der Einkauf im Nachbarland - auch von in Deutschland nicht zugelassenem Feuerwerk - nimmt zum Jahresende zu. Pyrotechnik könne das ganze Jahr über in Polen gekauft werden und das machten Reisende auch, sagte Astrid Pinz, Pressesprecherin im Hauptzollamt Frankfurt (Oder). «Je näher allerdings Silvester rückt, um so mehr wird es.»

Generell verboten ist die Einfuhr von in Polen gekauften Böllern nicht. Auf dem Feuerwerk muss nach Angaben des Zolls das CE-Kennzeichen nebst einer Registriernummer klar zu erkennen sein; als Hinweis darauf, dass das betreffende Feuerwerk auf Sicherheit kontrolliert worden ist. Mitunter sei das Kennzeichen aber nicht echt. «Man muss genau hinschauen, um jede Fälschung zu erkennen», erklärte die Zollsprecherin. Zudem dürfe an Laien nur Pyrotechnik der Gefahrenklassen F1 und F2 verkauft werden. Alles darüber hinaus sei nur ausgebildeten Feuerwerkern erlaubt.

Häufig beschlagnahmen die Zöllner in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik oder aber Käufer haben keine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz für die Klassen F3 und F4. «Das ist Pyrotechnik, die nicht mehr in jeder Hand sein sollte. Das ist ein ganz, ganz großes Problem», berichtete die Sprecherin. Im vergangenen Jahr wurden ihr zufolge drei Tonnen Pyrotechnik beschlagnahmt. Der Kauf nicht zugelassener Pyrotechnik sei kein Kavaliersdelikt. «Wir leiten dann jeweils ein Strafverfahren ein.»

Auch Kleintransporter, die voll beladen sind mit Pyrotechnik, entdecken die Zöllner immer wieder. Häufig haben die Fahrer für das Feuerwerk der Klasse F3 und F4 oder P1 keine Genehmigung. Letztere Klasse ist lauter als in Deutschland zugelassen. Auch der Kauf von Raketen in Polen birgt Tücken: In Deutschland sind maximal 20 Gramm Explosivmasse erlaubt. In Polen gebe es aber Raketen, die mehr enthielten, so Pinz.

Immer wieder gibt es in der Silvesternacht wegen der Pyrotechnik viele Verletzte und Brände. Auch gibt es Umweltbedenken, weil beim Abbrennen tonnenweise Feinstaub freigesetzt wird.

Zum Jahreswechsel registriert die Polizei auch viele Anrufe wegen Ruhestörung. Polizeisprecherin Schwartz wies darauf hin, dass Silvesterfeuerwerk in den vorgegebenen Zeiten zulässig sei. Sie appellierte an ein gewisses Maß an Toleranz gegenüber feiernden Nachbarn. «Meine persönliche Meinung ist: Wir können froh sein, dass wir wieder feiern und auch mal wieder zusammensein dürfen».

© dpa
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