Der Verkauf von Feuerwerk startet an diesem Donnerstag und endet am letzten Tag des Jahres. Gekauft werden können an den drei Tagen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2, wie Böller, Raketen und Feuerwerksbatterien. Die Einfuhr und der Handel nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland sind verboten. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet.
Für den Handel gelte, dass der Verkauf von Raketen und Böllern nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt sei, fügte Nonnemacher hinzu. Beim Kauf sei darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer gekennzeichnet sind. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit wird ihr zufolge landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen.
Brandenburgs Gesundheitsministerin wies noch einmal darauf hin, dass die Belastung der Krankenhäuser und Rettungsdienste bereits jetzt schon sehr groß sei. Durch einen zurückhaltenden und vorsichtigen Gebrauch von Silvesterfeuerwerk werde die Situation im Gesundheitswesen nicht zusätzlich verschärft.