Hirsch-Tötung: Staatsanwaltschaft prüft weitere Anzeigen

Die Staatsanwaltschaft in Cottbus prüft nach wie vor die Tötung eines verletzten Hirsches in einem Gartenteich in Lübben im Spreewald. Zwar wurde ein Ermittlungsverfahren nach einer Strafanzeige der Tierrechtsorganisation Peta eingestellt. Bei zwei später eingegangenen Anzeigen zu dem Fall seien die Prüfungen aber noch nicht abgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Montag. Es handle sich um Anzeigen eines Veterinäramtes und einer weiteren Person, die das Video zur Tötung des Hirsches im Internet gesehen habe.
Ein Hochsitz ist im Morgennebel neben einem Feld zu sehen. © Silas Stein/dpa/Symbolbild

Nach Bekanntwerden der Aufnahmen im Januar entbrannte ein Streit darüber, ob der Jäger mit seinem Vorgehen in Lübben gegen das Jagd- und Tierschutzrecht verstoßen hatte. Er selber wies die Vorwürfe über seinen Anwalt zurück: Das Erlegen des Hirsches mit einem Abfangmesser sei alternativlos gewesen. Die Organisation Peta warf dem Jäger dagegen vor, er habe dem Tier Leid zugefügt. Die Tötung sei qualvoll gewesen.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Cottbus sagte, die Prüfung der Strafanzeige von Peta habe keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ergeben. Der verletzte Hirsch sei waidgerecht erlegt worden. Das Wildtier habe nach dem Gesetz ohne Verzögerung getötet werden müssen. «Das hat der Jäger mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln getan.» Auch Qualen des Tieres seien nicht verlängert worden.

Die beiden anderen Anzeigen werden aber noch geprüft, hieß es von der Ermittlungsbehörde. Unter anderem hatte das Veterinäramt des Kreises Oder-Spree Anzeige erstattet. Die Tierrechtsorganisation Peta hatte zudem mitgeteilt, dass sie Beschwerde eingelegt habe bei der Generalstaatsanwaltschaft und ein Ermittlungsverfahren fordere.

Der Jäger wurde nach Angaben der ihn vertretenden Kanzlei von einem Jagdrevier-Inhaber angerufen, weil ein junger Rothirsch angeschossen worden sei. Das Tier war demnach in den Schwimmteich geraten und selber nicht mehr herausgekommen. Ein Gewehrschuss sei wegen des bewohnten Gebietes nicht möglich gewesen, hieß es von der Kanzlei.

© dpa
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