Für das Gesetz müssten unter anderem das Polizeigesetz und das Ordnungsbehördengesetz geändert werden. Der Entwurf sieht vor, dass Kontakt- und Rückkehrverbote für Gewalttäter mit einer von 10 auf 14 Tage verlängerten Frist ausgesprochen werden können. In sogenannten Hochrisikofällen, also etwa bei potenziellen Sexual- und Gewaltstraftätern, sowie zur Kontrolle von Auflagen sollen künftig auch elektronische Fußfesseln eingesetzt werden können. Notfallärzte und Rettungssanitäter sollen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, wenn sie Hinweise zu Verdächtigen im Bereich häuslicher Gewalt geben wollen. Stübgen betonte, dass dies im Ermessen der Ärzte und Sanitäter bleiben sollte.
Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag zur weiteren Beratung in die zuständigen Landtagsausschüsse überwiesen. Der Innenminister hatte ursprünglich Polizisten in Fällen von häuslicher Gewalt auch den Einsatz von Bodycams in Wohnräumen gestatten wollen. Dies scheiterte jedoch am Widerstand von Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Dies kritisierte in der Debatte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Björn Lakenmacher. Bild- und Tonaufnahmen in der Wohnung seien in diesen Fällen erforderlich, sagte Lakenmacher. «Ich hoffe, dass wir darüber im Gespräch bleiben.»